ARZTBESUCHE WÄHREND DER ARBEITSZEIT – JA oder NEIN?
- Arztbesuch – bezahlte Arbeitszeit oder Freizeit?
- Klare Regelung, aber mit Ausnahmen
Arztbesuche sind nach Möglichkeit außerhalb der Arbeitszeit zu erledigen
Grundsätzlich gilt, dass Mitarbeiter Arztbesuche nach Möglichkeit außerhalb der Arbeitszeit erledigen und einen Termin wählen sollen, der die Interessen des Dienstgebers nicht beeinträchtigt.
Von dieser Regel gibt es jedoch einige wichtige Ausnahmen:
- Es handelt sich um einen akuten Fall, der keinen Aufschub duldet – z.B. Zahnschmerzen, Unfall.
- Der behandelnde Arzt hat nur während der Arbeitszeit die Ordination geöffnet und ein Termin außerhalb der Arbeitszeit kann nicht vereinbart werden.
- Die Untersuchung ist an eine bestimmte Zeit gebunden – z.B. Blutuntersuchungen, Labortermine.
- Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Mutter-Kind-Pass – diese können nach dem Mutterschutzgesetz alle in der Arbeitszeit vorgenommen werden.
- Arztbesuche mit dem eigenen Kind.
Machen Sie sich rechtssicher
- Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie im Angestelltengesetz (§ 8 AngG) und im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1154b ABGB).
- Prüfen Sie, ob Ihr Kollektivvertrag ergänzende Regelungen enthält.
Ihre Fragen beantworte ich gerne persönlich – rufen Sie mich doch einfach an oder senden Sie mir ein E-Mail:
Robert Pürstinger
> +43 (0)664 2020498
Comments are closed