ACHTUNG! ERSTHELFER AUCH IN KLEINBETRIEBEN NÖTIG:
- Auch für Betriebe mit 1 bis 4 Mitarbeiter
- Ausbildung und Nominierung der Ersthelfer nötig.
Achtung: Ersthelfer sind in allen Unternehmen notwendig – unabhängig von der Betriebsgröße
Auch für Arbeitsstätten von 1 bis 4 Arbeitnehmern besteht die Notwendigkeit der verpflichtenden Bestellung von Ersthelfern.
Die notwendige Ausbildung dieser betrieblichen Ersthelfer ist dem Arbeitsinspektorat nachzuweisen.
Wichtige Eckpunkte
- Notwendige Anzahl von Ersthelfern in allen Arbeitsstätten: 1 Ersthelfer
- Ausbildung zum Ersthelfer: Absolvierung einer 8-stündigen Erste-Hilfe-Grundausbildung oder Auffrischung.
- Ersthelfer kann auch der Arbeitgeber selbst sein.
- Durch organisatorische Maßnahmen ist sicherzustellen, dass während der betriebsüblichen Arbeitszeit eine im Hinblick auf die Anzahl der anwesenden Arbeitnehmer ausreichende Anzahl an Ersthelfern anwesend ist.
Wenn an der betrieblichen festen Arbeitsstätte (Büro, Lager, Werkstätte, Betriebsgelände, etc) während der betriebsüblichen Arbeitszeit zumindest ein Arbeitnehmer anwesend ist, sollte vorsichtshalber jedenfalls der Unternehmer selbst die Ersthelferfunktion übernehmen und über die entsprechende Ausbildung verfügen, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass ein Arbeitnehmer im Ernstfall als Ersthelfer für sich selbst fungieren kann.
Nach Aussage der Wirtschaftskammer werden die Arbeitsinspektorate in den Kleinbetrieben mit Arbeitsstätten bis vier Arbeitnehmern zunächst nach dem Grundsatz „beraten statt strafen“ vorgehen, und bei Fehlen der notwendigen Ausbildung nicht sofort strafen. Es ist jedoch dringend anzuraten, die notwendige Grundausbildung bzw. Auffrischung der Ersthelfer umgehend durchzuführen.
Wo finden Erste-Hilfe-Kurse statt
Informationen über die notwendige Ausbildung bzw. Kursangebote können z.B. bei folgenden Institutionen eingeholt werden:
- AUVA
- Kursangebot des ÖRK
- Kursangebot des Samariterbundes
- Johanniter-Unfall-Hilfe Österreich
- Malteser Hospitaldienst Austria
- Die Erste-Hilfe-Auffrischung kann auch durch den Arbeitsmediziner ohne Einrechnung in die Präventionszeit durchgeführt werden.
Ihre Fragen beantworte ich gerne persönlich – rufen Sie mich doch einfach an oder senden Sie mir ein E-Mail:
Robert Pürstinger
> +43 (0)664 2020498
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