VERPFLICHTENDE ANGABE DES GRUNDLOHNS/GEHALTS IM DIENSTVERTRAG:
- Achtung bei den Gehaltsangaben
- Darstellung des Grundlohns bzw. des Grundgehalts in Euro
Betragsmäßige Darstellung des Grundlohns bzw. des Grundgehalts im Dienstzettel/Dienstvertrag
Im Dienstvertrag oder Dienstzettel ist es nicht ausreichend lediglich auf den anwendbaren Kollektivvertrag zu verweisen. Seit dem Arbeitsrechtsänderungsgesetz 2015 muss der monatlich zustehende Grundlohn bzw. das monatliche Grundgehalt betragsmäßig ausgewiesen werden. Die Umgehung der Darstellung der Beträge durch den Hinweis auf die Lohn-/Gehaltsvorschriften des Kollektivvertrages ist unzulässig.
Eine (freiwillige) Änderung des Grundgehalts oder Grundlohns ist dem Arbeitnehmer unverzüglich (spätestens binnen einem Monat) schriftlich mitzuteilen. Diese Information kann unterbleiben, wenn sich die Änderung nur auf Grund des Kollektivvertrages erhöht.
- Prüfen Sie Ihre Vorlagen und Muster für neue Dienstverträge und Dienstzettel.
- Achten Sie künftig auf die rechtzeitige schriftliche Information der Arbeitnehmer.
Ihre Fragen beantworte ich gerne persönlich – rufen Sie mich doch einfach an oder senden Sie mir ein E-Mail:
Robert Pürstinger
> +43 (0)664 2020498
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