KANN MIT TEILZEIT-MITARBEITERN EIN LÄNGERER DURCHRECHNUNGSZEITRAUM VEREINBART WERDEN, UM DEN MEHRARBEITSZUSCHLAG ZU VERMEIDEN?
- Teilzeitmehrarbeit ohne Zuschlag – geht das?
- Nutzen Sie die Möglichkeiten der Gleitzeit.
Teilzeit-Mehrarbeit ohne Zuschlag
Mehrarbeitsstunden im Verhältnis 1:1 ohne 25-prozentigen Zuschlag auszugleichen, ist nur innerhalb des Kalenderquartals oder eines anderen, vorab festgelegten Drei-Monats-Zeitraumes möglich.
Vorsicht:
Viele Kollektivverträge enthalten zwar Durchrechnungsbestimmungen, um die Normalarbeitszeit auszudehnen, sodass bis zu einem gewissen Ausmaß – je nach anzuwendendem Kollektivvertrag – Überstunden und deren Zuschläge vermieden werden.
Auch die Grundlöhne können nach diesen KV-Bestimmungen durchgerechnet werden, das gilt jedoch nicht für die 25-prozentigen Zuschläge! Denn der Oberste Gerichtshof kam zu dem Schluss, dass diese mit Ende des Kalenderquartals oder eines anderen vorab festgelegten Drei-Monats-Zeitraumes anfallen und eine längere Durchrechnung nicht erlaubt ist.
- Ausnahmen gibt es bei Gleitzeit- oder Altersteilzeitvereinbarungen.
Ihre Fragen beantworte ich gerne persönlich – rufen Sie mich doch einfach an oder senden Sie mir ein E-Mail:
Robert Pürstinger
> +43 (0)664 2020498
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