NUTZEN SIE GEEIGNETE MÖGLICHKEITEN UM AUSFÄLLE ZU ERSETZEN:
- Personalersatz auf Zeit.
- Konkrete Termine für die Befristung.
Was tun, wenn Mitarbeiter ausfallen?
Mitarbeiter gehen in Karenz oder müssen wegen eines längeren Krankenstandes aussetzen. Für den Arbeitgeber gibt es verschiedene Möglichkeiten, diese Ausfälle zu ersetzen. Dabei sollten einige rechtliche Aspekte beachtet werden.
Fällt ein Mitarbeiter auf Zeit aus, kann der Arbeitgeber diese Position aus der bestehenden Belegschaft nachbesetzen. Ist das nicht möglich, weil dafür zu wenig Personal im Betrieb ist oder weil von den Mitarbeitern niemand für diese Position geeignet ist, kann eine Personalleasingfirma weiterhelfen und einen geeigneten Mitarbeiter zur Verfügung stellen. Die andere Variante ist, selbst einen Mitarbeiter auf Zeit einzustellen.
Bei Personalersatz auf Zeit sollte das Unternehmen beachten, dass der Personalbedarf beim Ersatz für eine Karenz nur für eine bestimmte Zeit besteht, nämlich für die Dauer der Karenz. Bei einem längeren Krankenstand lässt sich hingegen manchmal schwer abschätzen, wann der Mitarbeiter wieder den Dienst antritt.
Daraus ergibt sich das rechtliche Problem der Befristung des Arbeitsverhältnisses: Grundsätzlich gilt, dass die Befristung eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer vor dem arbeitsvertraglich festgelegten Ende durch Zeitablauf grundsätzlich ausschließt.
Eine Kündigung zu einem früheren Termin ist bei einem befristeten Arbeitsverhältnis nur dann zulässig, wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Kündigungsmöglichkeit ausdrücklich vereinbart wurde („Höchstbefristung„). Zweck und Dauer der Befristung einerseits, sowie die Möglichkeit zur Kündigung andererseits, müssen dabei aber in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.
Ihre Fragen beantworte ich gerne persönlich – rufen Sie mich doch einfach an oder senden Sie mir ein E-Mail:
Robert Pürstinger
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