WAS IST ZU TUN, WENN EIN MITARBEITER NICHT ZUR ARBEIT KOMMT UND NICHT ERREICHBAR IST?
- Was tun, wenn sich Mitarbeiter nicht melden?
- Fristen und wichtige Schritte sind unbedingt zu beachten.
Wenn Mitarbeiter der Arbeit fernbleiben
Es kommt immer wieder vor, dass Mitarbeiter (unentschuldigt) nicht zur Arbeit kommen und den Dienstgeber nicht benachrichtigen.
In einem solchen Fall sollte der Dienstgeber bereits am ersten Tag der Abwesenheit versuchen den Mitarbeiter telefonisch zu erreichen, und – falls dies erfolglos bleibt – spätestens am nächsten Tag mit der Gebietskrankenkasse telefonieren, ob dort eventuell ein Krankenstand gemeldet ist. Diese Aktivitäten sollten vom Dienstgeber unbedingt protokolliert werden.
Wenn der Mitarbeiter tatsächlich ohne Information der Arbeit fernbleibt und nach Auskunft der Gebietskrankenkasse keine Krankmeldung vorliegt, sollte man dem Mitarbeiter spätestens am zweiten Fehltag ein Schreiben „Aufforderung zum Dienstantritt“ per Einschreiben senden.
Ein solches Schreiben wird als „Austrittsbrücke“ bezeichnet und ist arbeitsrechtlich von besonderer Bedeutung.
- In diesem Schreiben wird dem Mitarbeiter ein realistischer Termin für eine Rückmeldung genannt, zu dem entweder eine Krankmeldung oder ein sonstiger Grund, der zur Abwesenheit berechtigt, bekannt gegeben werden muss. Wesentlich ist in diesem Schreiben auch der Hinweis auf die Möglichkeit des Verlustes des Entgelts für die Säumnis.
- Meldet sich der Mitarbeiter bis zu diesem Zeitpunkt nicht und sind auch von der Gebietskrankenkasse oder dritter Seite keine Informationen eingegangen, kann von einem vorzeitigen unberechtigten Austritt ausgegangen werden. Das Dienstverhältnis endet und die Abmeldung bei der Gebietskrankenkasse ist durchzuführen.
Ihre Fragen beantworte ich gerne persönlich – rufen Sie mich doch einfach an oder senden Sie mir ein E-Mail:
Robert Pürstinger
> +43 (0)664 2020498
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